Betrugsmasche „Anruf eines falschen Polizeibeamten“ war erfolgreich – 68-Jähriger übergibt 18.000 EURO

Gestern erhielt ein 68-jähriger Mann aus Nonnweiler gegen 11:20 Uhr einen Telefonanruf einer angeblichen Polizeibeamtin aus Saarbrücken. Die Frau bat um Mithilfe bei der Überführung eines Falschgeldausgebers bei einer Bank. Zwischendurch wurde das Gespräch an Vorgesetzte der Anruferin sowie einen Vertreter der Staatsanwaltschaft weitergegeben. Diese bestätigten dann deren Angaben.



Keiner der Beteiligten hat Deutsch ohne Akzent gesprochen. Benannt wurde in dem Telefonat ein angeblicher Mitarbeiter einer Bank, der als vermeintlicher Tatverdächtiger in Betracht käme. Bei diesem Bankmitarbeiter soll der 68-jährige Geschädigte 18.000 EURO abheben. In der Bank wurde er aber nicht von einem männlichen Bankangestellten, sondern von einer Frau bedient.

Danach wurde ihm bei der Übermittlung einiger Banknotennummern erklärt, das tatsächlich gefälschte Banknoten dabei wären. In der Folge erschien dann ein Kriminalbeamter mit Namen „Jan“ bei dem 68-Jährigen und „beschlagnahmte“ den gesamten Geldbetrag in Höhe von 18.000 EURO. Als ihm im Laufe des Tages der Sachverhalt doch „nicht geheuer“ vorkam, bat er seinen Nachbarn – einen Polizeibeamten i.R. – um Rat. Dieser sagte ihm, er soll sofort die Polizei einschalten und Strafanzeige erstatten.

Aktuell mehren sich saarlandweit die Anrufe von solch dreisten Betrügern unter dem Deckmantel der echten Polizei. Hier einige Tipps der Polizei:

Die Polizei wird Sie niemals um die Herausgabe von Geld und/oder Schmuck bitten

Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse

Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen

Legen Sie einfach den Hörer auf

Lassen Sie sich von angeblichen Polizeibeamten immer den Namen und die Dienststelle nennen

Sollte es dennoch zu einem persönlichen Kontakt kommen, lassen Sie sich den Dienstausweis mit Passbild und Namen zeigen

Glauben Sie, Opfer einer Betrugsmasche geworden zu sein, wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle und erstatten Strafanzeige

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