St. Wendel. Das neue „digitale Arbeiten“ bietet für Unternehmen und Arbeitnehmer viele Möglichkeiten, wirft aber auch eine Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen auf. Wie diese aussehen, erläuterte Rechtsanwalt Frank Gust im UTZ St. Wendel bei seinem Vortrag „Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt“. Eingeladen hatte die Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendel gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer.
Unternehmen erwarten von ihren Mitarbeitern Flexibilität und Erreichbarkeit, während viele Mitarbeiter stärker an einem ausgewogenen Verhältnis von Arbeit und Freizeit interessiert sind. „Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden, ist aber auf zehn Stunden erweiterbar. Danach schließt sich eine elfstündige Ruhezeit an. Jede Unterbrechung der Ruhezeit löst eine neue elfstündige Ruhezeit aus“, erläuterte Rechtsanwalt Frank Gust.
Gust wies auch auf die Problematik des Arbeitens im Home Office hin; rund ein Drittel aller Arbeitnehmer arbeiten inzwischen teilweise mobil oder im Home Office, ein Rechtsanspruch hierfür bestünde allerdings nicht. Gust ermahnte die Unternehmer im Publikum, die Gestaltung des „Home Office“ vertraglich „sauber“ zu regeln. Dabei gelte es, etliche Dinge zu berücksichtigen von Arbeitsschutz, über die Benutzung der Arbeitswerkzeuge bis hin zum Datenschutz. Wichtig sei es vor allem, Privates und Dienstliches sauber zu trennen. So hätten private Daten prinzipiell nichts auf dem Dienst-PC zu suchen.
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