Aufgrund der nicht mehr kostenlosen Coronatests, gibt es im Saarland Änderungen bezüglich der Ausstellung von Testzertifikaten. Dies bezieht sich auf die Einrichtungen welche diese ausstellen dürfen, auf die Gültigkeit der Zertifikate und die auf die Anerkennung von vor Ort durchgeführten Selbsttests. Die geltenden Formalien werden wie folgt angepasst:
Ein offizielles Testzertifikat mit einer Gültigkeit von 24 Stunden bei Antigen-Schnelltests und 48 Stunden bei PCR-Tests können nun alle von der Kassenärztlichen Vereinigung oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst betriebenen Testzentren, die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, beauftragte Dritte, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore sowie Rettungs—und Hilfsorganisationen. Auch ein die Testzertifikate, welche durch eine Betriebliche Testung im Sinne des Arbeitsschutzes ausgestellt wurde, ist gültig. Diese muss durch ein ausgebildetes Personal durchgeführt werden (Arbeitgebertests wie z.B. bei getesteten Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen etc.).
Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden, bedürfen bis zum 22. Dezember 2021 keines gesonderten Testnachweises pro durchgeführten Test. Eine Bescheinigung der Schule über die Teilnahme der Testungen innerhalb des schulischen Schutzkonzeptes ist ausreichend. Die Bescheinigung kann ab dieser Woche ausgestellt werden und gilt auch in den Herbstferien. Es muss demnach kein tagesaktuelles Zertifikat von den Schülern vorgelegt werden, der Schulnachweis genügt und hat den Rang eines Testnachweises.
Des Weiteren sind und auch auch Selbsttests, die unter Aufsicht des für Schutzmaßnahmen zuständigen Betreibers von Gaststätten, Restaurants, Hotels, Kinos, Schwimmhallen, Sportveranstaltungen, Fitnessstudios, Spielhallen und Spielbanken, Busreisen, Museen, Theater, Discos, öffentliche und private Veranstaltungen, durchgeführt werden gültig. Dieser Testnachweis gilt dann aber ausschließlich für den einmaligen Zutritt und darf nicht mit einem Zertifikat belegt werden. Ausnahme gelten für Betreiber, die gleichzeitig ein anerkanntes Testzentrum sind.