Ab heute treten weitere Lockerungen für Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem negativem Coronatest in Kraft. Unter anderem kehren Schulen zurück zum Präsenzunterricht, die Innenbereiche der Gastronomien dürfen wieder öffnen und private Treffen mit bis zu fünf Personen sind wieder möglich.
Ein Überblick über die Lockerungen:
Innengastronomie
Ab heute dürfen Gaststätten und weitere Gastronomiebetriebe sowohl im Außen- als auch im Innenbereich wieder öffnen. Die Bewirtung im Innenbereich ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung an einem festen Sitzplatz möglich. Pro Tisch dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen. Es gilt die Testnachweispflicht und das Hygienerahmenkonzept muss eingehalten werden. Gäste, die von ihrem festen Sitzplatz aufstehen, müssen eine medizinische Maske tragen.
Beherbergungsbetriebe
Außerdem sind Übernachtungsangebote von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Campingplätze, etc.) sowie hoteltypische gastronomische Angebote zu privaten touristischen Zwecken wieder möglich. Die Bettenauslastung darf bis zu 70 Prozent betragen und Gäste müssen ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Bei mehrtägigen Aufenthalten muss der Nachweis alle 48 Stunden erneuert werden. Gäste und Personal müssen während des Aufenthalts in den öffentlich zugänglichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben (wie z.B. dem Empfang) medizinische Masken tragen.
Treffen im privaten Bereich
Im privaten Bereich dürfen sich zwei Haushalte mit insgesamt maximal fünf Personen ohne Schnelltest treffen. Gehören zu einem Haushalt bereits vier Personen, dürfen zwei weitere Personen eines anderen Haushalts dazukommen. Sind zwei Haushalte miteinander verwandt, so darf ein dritter dazukommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Ausgenommen von den Kontaktbeschränkungen sind vollständig Geimpfte oder genesene Personen.
Treffen im Außenbereich dürfen mit bis zu zehn Personen stattfinden, wenn alle einen aktuellen negativen Test vorlegen.
Touristische Reisebus- und Schiffsreisen
Touristische Reisebus- und Schiffsreisen oder ähnliche Angebote sind ab heute ebenfalls unter der Bedingung der Vorlage eines negativen Coronatests der Teilnehmenden zulässig. Bei mehrtägigen Reisen müssen diese ebenfalls alle 48 Stunden erneut einen negativen Nachweis erbringen.
Schulen kehren zurück zum Präsenzunterricht
Ab heute geht es für die Schüler*innen im Saarland zurück zum Präsenzunterricht an ihren Schulen. Für sie sowie Lehrpersonal und Beschäftigte der Schulen gelten weiterhin Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Auch zwei Schnelltests wöchentlich sind verpflichtend, für Schüler*innen, die diese verweigern, gilt weiterhin Heimunterricht.