Minist. Inneres, Bauen, Sport

3,9 Millionen Euro für die Gemeinde Tholey

Innenminister Klaus Bouillon (Mitte) mit den Bürgermeistern und Vertretern aus dem Landkreis St.Wendel, Foto: MIBS/C. Stoll

Innenminister Klaus Bouillon hat am Dienstag, 21. September 2021, diverse Bedarfszuweisungen sowie zwei Förderbescheide nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I an die Gemeinde Tholey überreicht. Darüber hinaus erhielt sie drei Zuwendungsbescheide sowie ein Zuteilungsschreiben für Projekte im Rahmen der Städtebauförderung. Insgesamt stellt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit diesem Förderpaket rund 3,9 Millionen Euro zur Verfügung. 

Einen Bewilligungsbescheid erhielt die Gemeinde Tholey als federführende Kommune für die gemeinsame Einführung eines einheitlichen Dokumentenmanagementsystems für die Kreisstadt St. Wendel und die 7 Gemeinden im Landkreis St. Wendel. Bei der Zuweisung handelt es sich um eine 1. Fördertranche in Höhe von 183.474 Euro. Eine 2. Fördertranche in gleicher Höhe ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Gesamtzuweisung in Höhe von sodann 366.948 Euro dient als Anschubfinanzierung im 1. Projektjahr. Die interkommunale Kooperation wird mit 75 % der Kosten des 1. Projektjahres gefördert.

Die acht kreisangehörigen Kommunen des Landkreises St. Wendel werden gemeinsam eine vom Landkreis selbst bereits genutzte DMS-Software anschaffen und in einem zertifizierten Rechenzentrum zusammen betreiben. Hierzu soll eine gemeinsame Serverinfrastruktur entstehen. Die fachliche Betreuung soll über eine eigene Servicestelle erfolgen, die personell in der Kreisstadt St. Wendel und der Gemeinde Marpingen angesiedelt ist.  

Innenminister Klaus Bouillon: „Wenn Gemeinden und Landkreis ein einheitliches Dokumentenmanagementsystem verwenden, können auf diese Weise Synergieeffekte erzielt und somit Kosten eingespart werden, weil keine Einzellösungen zum Einsatz kommen, die den Dokumentenaustausch erschweren. Darüber hinaus kann effizienter und effektiver gearbeitet werden. Damit haben wir letztendlich auch einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen.“



Eine weitere Maßnahme, für die die Gemeinde mit Bedarfszuweisungen unterstützt wird, ist die bauliche Instandsetzung der Brücke in der Hargartstraße im Ortsteil Überroth-Niederhofen (140.822 Euro Zuweisung als 1. Finanzierungsabschnitt 2021). Weitere Zuwendungen in Höhe von insgesamt 267.715 Euro werden nach dem Kommunalinvestitionsförderungs-gesetz Kapitel I für die energetische Sanierung der Turnhalle im Ortsteil Hasborn-Dautweiler (232.761 Euro) sowie die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für den Löschbezirk Bergweiler-Sotzweiler (34.954 Euro) an die Gemeinde Tholey gewährt. Darüber hinaus stellt das Ministerium insgesamt 426.000 Euro zur Kofinanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßahme „Gemeinde Tholey – Theley und Tholey“, die in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städten und Gemeinden“ aufgenommen ist und unter anderem die Gestaltung der Dorfmitte/des Dorfplatzes Theley umfasst, bereit.

Zusätzlich hat Innenminister Klaus Bouillon drei Zuwendungsbescheide über 154.000 Euro an Bundes- und Landesmitteln für konkrete Einzelmaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ übergeben. Für das Programmjahr 2021 ist außerdem eine Zuteilung von rund 2,7 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln vorgesehen, die unter anderem in die Sanierung und dem Ausbau des sogenannten Freizeithauses St. Mauritius im Ortsteil Tholey fließen soll, um dieses zu einem zukunftsfähigen Infrastrukturgebäude zu entwickeln. Der ortsbildprägende Altbau soll erhalten und saniert, Anbauten abgerissen, durch einen Neubau ergänzt und in dem topografisch anspruchsvollen Gelände in eine qualitätsvolle Freiraumgestaltung eingebunden werden.

Innenminister Klaus Bouillon: „Es ist äußerst wichtig, dass wir den Kommunen die Mittel für eine angemessene und zukunftsfähige Entwicklung zur Verfügung stellen. Daher freut es mich sehr, dass wir die Gemeinde Tholey bei so vielen Projekten so umfangreich unterstützen können.“ 

Bürgermeister Hermann Josef Schmidt: „Unsere Städte und Gemeinden bestimmen das direkte Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger.

Darum müssen hier die Rahmenbedingungen stimmen. In Zeiten leerer Kassen ist das für unsere Kommunen alleine leider kaum noch zu leisten.

Ich halte es darum für notwendig und richtig, dass es Förderprogramme gibt, die sie dabei unterstützen, die Infrastruktur zu erhalten und zu verbessern. Ohne diese Förderung wären viele Maßnahmen nicht mehr zu finanzieren. Die Leidtragenden wären die Bürgerinnen und Bürger. Darum ist jeder Euro, der die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung ihrer Aufgaben unterstützt, ein gut angelegter Euro. Innerhalb des Landkreises St. Wendel arbeiten die Kommunen bereits seit Jahren erfolgreich zusammen. Die „Interkommunale Zusammenarbeit“ existiert hier nicht nur auf dem Papier, sie wird tatsächlich gelebt. Das spart Zeit, Geld und Ressourcen. Die Förderung durch das Land sehen wir darum auch als eine Anerkennung, die wir sehr zu schätzen wissen.

Alle Fördermittel des Landes für unsere Kommunen kommen direkt den Menschen zu Gute, die hier leben und ich danke der Landesregierung für ihr finanzielles Engagement.“

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